Schiffsregistrierung
Alles über Schiffsregistrierung und auch alle Unterlagen, für die Registrierung aller Arten der Seeschifffahrt erforderlich, einschließlich der Fischereifahrzeuge. Registrierung von Wasserfahrzeugen. Altersgrenze und Berechtigung Schiffseigners.
Die Schiffsregistrierung erfolgt in zwei Etappen:
- vorläufige Registrierung;
- permanente Registrierung;
Vorläufige Schiffsregistrierung
Laut des „The Registration of Merchant Ships Act” von 1989, in der Fassung, durch Akt Nr. 5 von 1996 geändert, ist die vorläufige Schiffsregistrierung sechs Monate gültig.
Während dieser Zeit ist der Schiffseigner oder sein Vertreter alle Unterlagen, für permanente Registrierung notwendig, zu sammeln.
Für die vorläufige Registrierung sind die nachfolgende Unterlagen erforderlich:
- Anfrage der Bestätigung der Verfügbarkeit von Schiffsnamen.
- Antragsformular für Schiffsregistrierung, ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Antragsteller unterzeichnet. Einzelner Antrag ist für jedes Schiff erforderlich. Dieser Antrag enthält notwendige Information für die Ausstellung der vorläufigen Seefunklizenz.
- Antrag auf Schiffsbesatzungszeugnis.
- Eigentumsnachweis in Form des ordnungsgemäß legalisierten oder von Hilfskanzler beglaubigten Kaufvertrags, Auktionsbelegs oder Zeugnisses des Bauträgers.
- Bestellung eines Seehafenspediteurs in Belize (die Seehafenspediteure fungieren als „gesicherte Kommunikationsverbindung mit der Eigner laut der Anforderungen von „Registration of Merchant Shipping Act“ sowie der Bestimmungen de Akts 10(2) der Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Bedingungen für die Registrierung von Schiffen 1986, wonach „der Flaggenstaat sicherstellen soll, dass es einen domizilierten Vertreter des Eigners des unter seiner Flagge fahrenden Schiffes gibt“. Der Seehafenspediteur in
- Vollmacht, die einen Seehafenspediteur in
- Bestätigungsschreiben von der ermächtigten Rundfunkwirtschaftseinheit, die die Zahlung der Rundfunkrechnungen durchführt (die aktuelle Liste von zugelassenen Abrechnungskennungen (AAICs) kann in unserem Büro angefordert werden).
- Bestätigungsschreiben von der ermächtigten Klassifikationsgesellschaft, dass das Schiff unter ihre Aufsicht steht.
- Nachweise für die Haftpflichtversicherungsdeckung (P & I), im Hinblick auf Schiffen mit einer Tonnage von 7501 BRZ und mehr.
- Nachweise für die Einhaltung des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM Code) (gegebenenfalls), und zwar:
- Kopie des Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften oder Bestätigungsschreiben von deranerkannten Organisation, dass die Gesellschaft derzeit auf dem Weg zur Erreichung dieses Zeugnisses ist.
- Kopie des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen oder Bestätigungsschreiben von deranerkannten Organisation, dass die Gesellschaft derzeit auf dem Weg zur Erreichung dieses Zertifikates ist.
- Anträge auf Anerkennungen der Lizenzen für alle Offiziere und Ingenieure sowie Anerkennungen für die Seeleute, die an Bord des Schiffes arbeiten.
- Abrechnung der entsprechenden Gebühren.
Um die vorläufige Registration zu erhalten, können die oben genannten Unterlagen per E-Mail oder Fax eingereicht werden.
Alle vorläufigen und permanenten Unterlagen wie Schifffahrtspatent, Schiffsbesatzungszeugnis, Seefunklizenz und Anerkennungen für Besatzungsmitglieder usw. werden in unserem Büro direkt und unverzüglich erhalten.
Schiffsbauwerke erhalten die vorläufige Registrierung unter Sonderbedingungen.
Permanente Schiffsregistrierung
Permanente Schiffsregistrierung wird zu irgendeinem Zeitpunkt während der Frist der vorläufigen Registration nach der Einreichung der erforderlichen Unterlagen zusammen mit den entsprechenden Gebühren erhalten.
Für permanente Registrierung sind die nachfolgenden Unterlagen erforderlich:
- Originale der Antragsformularen:
- Antrag auf Schiffsregistrierung;
- Antrag auf Schiffsbesatzungszeugnis;
- Anträge auf Anerkennungen der Lizenzen für Besatzungsmitglieder;
- Antragsformular für Seefunklizenz;
- usw.
-Original oder beglaubigte Abschrift des ordnungsgemäß legalisierten Kaufvertrags, Abschlusses der Zwangsversteigerung oder Zertifikats des Bauträgers.
- Das ordnungsgemäß legalisierte Original der Löschungsbescheinigung aus der vorherigen Registrierung.
- Original oder beglaubigte Abschrift der Vollmacht die einen Seehafenspediteur in Belize bestellt.
- Kopien aller gültigen vorgeschriebenen Zeugnissen mit Ergänzungen, von der anerkannten Organisation im Namen der Regierung von Belize ausgestellt:
- ITC’69 (Internationaler Schiffsmessbrief 1969);
- DOC (Zeugnis über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften) oder Bestätigungsschreiben von der anerkannten Organisation, dass die Gesellschaft derzeit auf dem Weg zur Erreichung dieses Zeugnisses ist;
- SMC (Zeugnis über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen) oder Bestätigungsschreiben von der anerkannten Organisation, dass die Gesellschaft derzeit auf dem Weg zur Erreichung dieses Zertifikats ist;
- ILLC (Freibordzeugnis);
- CSSRC (Funksicherheitszeugnis für Frachtschiffe);
- usw. (soweit vorhanden)
Für alle Unterlagen, die auf anderer Sprache als Deutsch eingereicht werden, ist eine offizielle Übersetzung zu beiliegen.
Wird ein Original eingereicht, soll ein Notar oder Hilfskanzler die Echtheit der Unterschrift(en), die das Dokument enthält, sowie die Befugnis von Unterlagen ausführenden Person(en), bestätigen.
Wird eine Fotokopie eingereicht, soll ein Notar oder Hilfskanzler die Echtheit der Unterschrift(en), die das Dokument enthält, sowie die Befugnis der Unterlagen ausführenden Person(en), bestätigen. Er ist auch zu bestätigen, dass das Dokument eine genaue Abschrift eines Originals ist.
Unserer Hilfskanzler wird von der Verwaltung als bescheinigender Beamter für solche Zweckbestimmungen berechtigt.
Permanenter Status erfordert keine Erneuerung alle 5 Jahre.
Berechtigung des Schiffseigners
Es gibt keine Aufforderungen bezüglich örtlicher Eigentümerschaft oder Beteiligung am Eigentum.
Altersgrenze
Ab dem 1. Mai 2005 wurde die Altersgrenze für neue Registrierungen von 30 auf 25 Jahre herabgesetzt. Das gilt für alle Schiffen außer Yachten, Fischereifahrzeugen, nichtselbstfahrende Bargen, besonderer Registrierungen und auch der Registrierungen, die für Bareboat-Registrierung unter anderem Flaggen als Belizes vorläufig gelöscht wurden. Nach Ermessen der Verwaltung kann die Altersgrenze von 25 Jahre unter außergewöhnlichen Umständen auf Grund von der Menge der Festhaltemaßnahmen des Schiffes, dem Geschäftswert des Schiffseigners oder Reeders, dem Bereich des geplanten Schiffbetriebs überschritten werden.