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Registrierung von Schiffsbauwerken

Die noch im Bau befindlichen Schiffe werden von IMMARBE nach dem Verfahren für allgemeine Registrierung eingetragen, aber in solchen Fallen werden andere Gebühren außer der Einschreibegebühr erhoben, bis das Schiff segelfertig ist. Hypotheken und Pfandrechten können auch eingetragen werden, nachdem Schiffbauwerken schon haben eingetragen worden. Die für diese Art der Registrierung vorgelegten Unterlagen haben einen Hinweis, dass sie gelten für Schifffahrt. Sie werden durch regelmäßige ersetzt werden, sobald der Bau abgeschlossen ist und das Schiff allen notwendigen Anforderungen für eine sichere Schifffahrt einhält.

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