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Zeugnisses uber Sicherheitsgrundausbildung zwingende Anforderungen fur alle Seeleute STCW Reg. VI-6

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW) 1978 in der geänderten Fassung mit der Manila-Änderungen 2010 neue Anforderungen bezüglich der Sicherheitsgrundausbildung für alle Besatzungsmitgliedern (Regelung VI/6) enthält.

Wir erinnern Sie, dass die Regelung VI/6 des STCW-Übereinkommens 01/01/2014  in Kraft tritt und gemäß des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS von allen Seeleuten verlangt, entsprechende Grundausbildung und Anleitung, für ihre zugewiesenen Aufgaben an Board relevant, zu erhalten.

Die Sektion A-VI/6 legt unsere neuen zwingenden Anforderungen fest:

“Familiarization and Security Awareness Training for all Seafarers” (ist für Seeleute, die in irgendeiner Eigenschaft an Bord eines Schiffes ohne zugewissene sicherheitsaufgaben angestellt oder beschäftigt sind, anwendbar)

Regelung VI/6, Tabelle А-VI/6-1

“Designated Security Duties of Seafarers” (ist für jeden Seemann, der  Sicherheitsaufgaben von dem Plan zur Gefahrenabwehr des Schiffes durchführen soll, anwendbar).

Regelung VI/6, Tabelle А-VI/6-2

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